Nutzungsbedingungen der octoja GmbH
für Reseller und Managed Service Provider (MSP)
octoja GmbH — Stand: Juli 2026
Hinweis: Diese Nutzungsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (B2B). Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen und nicht gestattet. Der Erwerb der Nutzungslizenz erfolgt über einen autorisierten octoja-Distributor.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „NB") der octoja GmbH (nachfolgend „octoja") regeln die Bedingungen, unter denen Reseller und Managed Service Provider (nachfolgend gemeinsam „Nutzer") die octoja RMM-Plattform (nachfolgend „Plattform") nutzen dürfen.
- Der Nutzer hat die Plattform über einen von octoja autorisierten Distributor lizenziert. Vertragspartner des Nutzers im Hinblick auf Vergütung, Abrechnung und kommerzielle Konditionen ist ausschließlich der jeweilige Distributor. octoja ist Drittpartei im Sinne dieser NB und tritt gegenüber dem Nutzer ausschließlich als Plattformbetreiber auf.
- Abweichende Bedingungen des Nutzers haben gegenüber diesen NB keine Gültigkeit, es sei denn, octoja stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
- Durch die erstmalige Nutzung der Plattform (Login, Aktivierung des Accounts) erkennt der Nutzer diese NB verbindlich an.
§ 2 Leistungsgegenstand
- octoja stellt dem Nutzer die Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung.
- Die Plattform ermöglicht dem Nutzer insbesondere:
- die Fernüberwachung, Fernsteuerung und Fernverwaltung von IT-Endgeräten und -Systemen seiner Kunden (nachfolgend „Endkunden"),
- die Automatisierung wiederkehrender IT-Aufgaben,
- das Patch- und Update-Management für verwaltete Endgeräte,
- die Erstellung von Berichten, Auswertungen und Dokumentationen,
- die Verwaltung von Benutzerrollen und Zugriffsrechten.
- octoja ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform im Rahmen des technischen Fortschritts anzupassen, zu erweitern oder einzelne Funktionen zu ersetzen. Der Nutzer wird über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert. Ein Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Funktionsumfangs besteht nicht.
- octoja ist nicht verantwortlich für:
- die Internetverbindung des Nutzers oder seiner Endkunden,
- die ordnungsgemäße Konfiguration der durch den Nutzer verwalteten Systeme,
- Inhalte, Daten oder Aktionen, die der Nutzer über die Plattform initiiert.
§ 3 Nutzungsrechte
- octoja räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform ausschließlich zur Erbringung von IT-Managed-Services gegenüber seinen Endkunden zu nutzen.
- Die Nutzung ist auf den Nutzer und seine autorisierten Mitarbeiter (nachfolgend „Nutzeraccounts") beschränkt. Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder Nutzeraccounts an Dritte außerhalb des Unternehmens des Nutzers ist nicht gestattet.
- Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Plattform oder Teile davon Dritten als eigenständiges Produkt unter eigenem Markennamen anzubieten (White-Label), es sei denn, dies wurde mit octoja gesondert schriftlich vereinbart.
- Alle Rechte an der Plattform, einschließlich Quellcode, Design, Funktionalitäten, Marken und sonstiger gewerblicher Schutzrechte, verbleiben ausschließlich bei octoja oder deren Lizenzgebern. Der Nutzer erwirbt keinerlei Eigentumsrechte.
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
- Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich im Einklang mit diesen NB, den geltenden Gesetzen sowie den Rechten Dritter zu nutzen.
- Dem Nutzer ist es insbesondere untersagt:
- die Plattform für rechtswidrige Zwecke einzusetzen oder Dritte dazu anzuleiten,
- Schadcode, Viren, Trojaner oder sonstige schädliche Programme einzuschleusen oder zu verbreiten,
- die Infrastruktur der Plattform zu überlasten, anzugreifen oder zu manipulieren,
- Sicherheitsmechanismen der Plattform zu umgehen, zu deaktivieren oder zu untergraben,
- den Quellcode oder die Architektur der Plattform zu dekompilieren, zu disassemblieren oder rückzuentwickeln,
- unbefugt auf Systeme, Netzwerke oder Daten Dritter zuzugreifen – auch wenn diese Systeme über die Plattform grundsätzlich erreichbar wären,
- die Plattform für Penetrationstests, Schwachstellenscans oder ähnliche Sicherheitsanalysen gegen Infrastrukturen zu nutzen, für die der Nutzer keine ausdrückliche Genehmigung besitzt.
- Verantwortung gegenüber Endkunden: Der Nutzer ist alleinverantwortlich für alle Aktionen, die er oder seine Mitarbeiter über die Plattform an den Systemen seiner Endkunden durchführen. Der Nutzer stellt sicher, dass er für jeden Zugriff auf Endkundensysteme über eine ausreichende rechtliche Grundlage verfügt (insbesondere einen schriftlichen Managed-Service-Vertrag mit seinen Endkunden, der den Fernzugriff und die Fernverwaltung ausdrücklich erlaubt).
- Zugangsdatensicherheit: Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten, API-Keys und sonstige Authentifizierungsmittel sicher aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Verdacht auf Kompromittierung ist octoja unverzüglich zu informieren.
- Datensicherung: Der Nutzer ist selbst verantwortlich für die regelmäßige und ausreichende Datensicherung seiner eigenen Systeme sowie der Systeme seiner Endkunden. octoja übernimmt keine Verantwortung für Datenverluste, die auf fehlende oder unzureichende Datensicherungen zurückzuführen sind.
- Testpflicht vor Rollout: Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche vom Nutzer initiierten oder konfigurierten Skripte, Automatisierungen, Patch-Rollouts und Konfigurationsänderungen vor dem Einsatz in produktiven Umgebungen in angemessenem Umfang auf Test- oder Referenzgeräten zu erproben und auf Kompatibilität sowie Fehlerfreiheit zu prüfen. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für Schäden, die durch den ungeprüften Einsatz solcher Maßnahmen an produktiven Systemen entstehen. octoja haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Nutzer diese Testpflicht nicht oder nicht ausreichend erfüllt hat. Dies gilt insbesondere für Systemausfälle, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen bei Endkunden des Nutzers. Dies gilt nicht für Schäden, die auf Fehlern der Plattform selbst beruhen; insoweit gilt § 6.
- Meldepflicht: Der Nutzer verpflichtet sich, octoja unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, Missbrauch, unberechtigte Zugriffe oder Fehlfunktionen der Plattform zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt.
- Korrekte Angaben: Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung und im laufenden Betrieb wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
- octoja strebt eine hohe Verfügbarkeit der Plattform an. Eine garantierte Mindestverfügbarkeit wird ausschließlich im Rahmen eines gesondert vereinbarten Service Level Agreements (SLA) zugesichert. Ohne gesondertes SLA besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit.
- octoja ist berechtigt, die Plattform für Wartungsarbeiten, Updates und sicherheitsrelevante Maßnahmen vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen. Geplante Wartungsfenster werden dem Nutzer, soweit möglich, mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.
- Keine Haftung besteht für Ausfälle oder Beeinträchtigungen, die auf folgenden Umständen beruhen:
- Störungen der Telekommunikations- oder Internetinfrastruktur,
- Ausfälle von Drittanbieterdiensten (z. B. Cloud-Infrastruktur, DNS, externe APIs),
- höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien oder behördliche Anordnungen,
- Cyberangriffe, DDoS-Attacken oder vergleichbare externe Einwirkungen,
- Fehler oder Inkompatibilitäten auf Seiten der Systeme des Nutzers oder seiner Endkunden.
§ 6 Haftung von octoja
- Unbegrenzte Haftung: octoja haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von octoja, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt ebenso für Schäden aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Beschränkte Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit: Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung von octoja auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die vom Nutzer in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an seinen Distributor für die octoja-Lizenz geleisteten Zahlungen.
- Haftungsausschluss im Übrigen: Jede weitergehende Haftung von octoja bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet octoja nicht für:
- mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste,
- Schäden, die durch fehlerhafte, unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Plattform durch den Nutzer entstehen,
- Schäden, die auf mangelnder Datensicherung durch den Nutzer oder seine Endkunden beruhen,
- Schäden durch Ausfälle von Drittdiensten oder Internetinfrastruktur,
- Schäden, die durch Handlungen entstehen, die der Nutzer über die Plattform an Endkundensystemen vornimmt,
- Schäden aus dem Verlust von Zugangsdaten, die der Nutzer nicht ausreichend gesichert hat,
- Schäden, die entstehen, weil der Nutzer nicht über die erforderliche Berechtigung zur Verwaltung der betroffenen Endkundensysteme verfügte.
- Keine Haftung für Endkundenschäden: octoja haftet nicht gegenüber den Endkunden des Nutzers. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und seinen Endkunden liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Nutzers. Ansprüche von Endkunden des Nutzers gegenüber octoja sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von octoja.
§ 7 Freistellung durch den Nutzer
- Der Nutzer stellt octoja auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten) frei, die Dritten – insbesondere Endkunden des Nutzers – gegenüber octoja entstehen aufgrund:
- einer vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Nutzer oder seine Mitarbeiter,
- von Handlungen des Nutzers an Endkundensystemen ohne ausreichende rechtliche Grundlage,
- einer Verletzung dieser NB durch den Nutzer,
- einer Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den Nutzer im Zusammenhang mit der Plattformnutzung,
- falscher oder irreführender Angaben des Nutzers gegenüber Endkunden über die Fähigkeiten der Plattform.
- octoja informiert den Nutzer unverzüglich über etwaige Ansprüche Dritter und gibt ihm, soweit rechtlich möglich, Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Abwehr.
§ 8 Drittanbieterdienste und -integrationen
- Die Plattform kann Integrationen mit Diensten und Produkten von Drittanbietern enthalten oder ermöglichen, darunter beispielsweise ThreatDown (Malwarebytes), Lywand, Acronis sowie weitere Sicherheits- und Backuplösungen (nachfolgend „Drittanbieterdienste"). Die jeweils aktuelle Liste integrierter Drittanbieterdienste ist unter https://octoja.de/de/features/integrations abrufbar.
- octoja übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Drittanbieterdienste. Störungen, Fehler, Datenverluste oder sonstige Schäden, die ihren Ursprung in einem Drittanbieterdienst haben, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von octoja.
- Die Nutzung von Drittanbieterdiensten unterliegt den jeweiligen eigenen Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und Lizenzvereinbarungen der entsprechenden Anbieter. Der Nutzer ist verpflichtet, diese eigenständig zu prüfen und einzuhalten. octoja ist nicht Partei dieser Vereinbarungen.
- octoja ist berechtigt, Integrationen mit Drittanbieterdiensten jederzeit anzupassen, einzuschränken oder zu beenden, insbesondere wenn ein Drittanbieter seine API, sein Produkt oder seine Verfügbarkeit ändert oder einstellt. Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche gegen octoja.
- Soweit der Nutzer über die Plattform Aktionen mittels Drittanbieterdiensten auf Endkundensystemen ausführt (z. B. Virenscans, Backups, Schwachstellenanalysen), trägt der Nutzer die alleinige Verantwortung für die korrekte Konfiguration, den sachgerechten Einsatz und die Auswirkungen dieser Aktionen. octoja fungiert dabei ausschließlich als technische Integrationsebene und ist nicht Auftraggeber oder Verantwortlicher für die durch den Drittanbieterdienst ausgeführten Maßnahmen.
§ 9 Laufzeit, Sperrung und Beendigung der Nutzung
- Die Laufzeit der Nutzungsberechtigung ergibt sich aus dem Vertrag mit dem jeweiligen Distributor. Diese NB gelten für die gesamte Dauer der Nutzungsberechtigung.
- octoja ist berechtigt, den Zugang des Nutzers zur Plattform mit sofortiger Wirkung zu sperren oder dauerhaft zu beenden, wenn:
- der Nutzer gegen wesentliche Pflichten aus diesen NB verstößt und den Verstoß nach Aufforderung nicht innerhalb von 7 Tagen abstellt,
- der Nutzer die Plattform für rechtswidrige Zwecke nutzt oder zu nutzen droht,
- über das Vermögen des Nutzers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird,
- der Distributor, über den der Nutzer lizenziert ist, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber octoja nicht nachkommt (in diesem Fall haftet octoja nicht für daraus resultierende Schäden des Nutzers). In diesem Fall informiert octoja den Nutzer mindestens 14 Tage vor der Sperrung, um einen Wechsel des Distributors oder eine direkte Klärung zu ermöglichen.
- Nach Beendigung der Nutzungsberechtigung hat der Nutzer keinen Anspruch mehr auf Zugang zur Plattform. octoja ist berechtigt, alle dem Nutzer zugeordneten Daten nach einer Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Nutzer ist selbst verantwortlich für die Sicherung seiner Daten vor Beendigung der Nutzung.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit octoja bei der Bereitstellung der Plattform personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) der octoja GmbH einschließlich seiner Anlage 1 (Technisch-Organisatorische Maßnahmen), abrufbar unter https://octoja.de/de/avv. Der AVV wird mit der Aktivierung des Accounts Bestandteil des Nutzungsverhältnisses.
- Der Nutzer bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher bzw. – im Verhältnis zu seinen Endkunden – Auftragsverarbeiter für die über die Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten und stellt sicher, dass für jede Verarbeitung eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht, einschließlich der ggf. erforderlichen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung mit seinen Endkunden.
- Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch octoja als Verantwortlicher (z. B. Accountverwaltung, Support) enthält die Datenschutzerklärung unter https://octoja.de/de/datenschutz.
§ 11 Änderungen der Nutzungsbedingungen
- octoja behält sich vor, diese NB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt.
- Widerspricht der Nutzer den geänderten NB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich oder per E-Mail, gelten die geänderten NB als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
- Bei fristgerechtem Widerspruch kann der Nutzer seine Nutzungsberechtigung über seinen Distributor kündigen. Eine Pflicht zur Weiternutzung besteht nicht.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen NB ist der Sitz von octoja, sofern der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser NB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Abtretungsverbot: Der Nutzer ist nicht berechtigt, Rechte aus diesen NB ohne vorherige schriftliche Zustimmung von octoja auf Dritte zu übertragen.
- Kein Verzicht: Das Unterlassen der Geltendmachung eines Rechts durch octoja stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
octoja GmbH – Stand Juli 2026